Sachverständigenbüro für Pflasterbau
								
									Vor dem Hintergrund meiner beruflichen Tätigkeit, Ausbildung, Weiterbildung durch mein abgeschlossenes Fachstudium (EIPOS), Fortbildung sowie meiner langjährigen 
									Erfahrung  biete ich
									Beratung, Beweissicherungen und Gutachten, sowie Sachverständigentätigkeit
									mit Schwerpunkten auf den Gebieten 
									* Straßenbau
									* Natursteinpflaster 
									* Betonsteinpflaster 
									* Verbundsteinpflaster
									* Gebundene Pflasterbauweisen
									* Betonplatten
									* Steinsetzerarbeiten 
									* Terrassen
	
	
									Fachkundeprüfung bzw. Sachkundeprüfung 
für eine Ausnahmebewilligung
									entsprechend § 7 HWO und § 8 HWO
									* Baubegleitende Qualitätskontrolle 
									* Vorsorgliche Beweissicherung 
									* Akute Beweissicherung 
									an
									
								
								
									Ich erledige meine Sachverständigentätigkeit für Gerichte, Behörden, Firmen, Versicherungen, Architekten, Planungsbüros, Industrie und Privatpersonen.
 
									Obwohl sich meine Sachverständigentätigkeit im Zentrum von NRW befindet, bin ich nicht auf NRW beschränkt, 
									sondern biete meine Dienste grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet an.
  
									Für die Herstellung von Decken aus  Pflasterbelägen aus Natur- oder Kunststein ist neben
									fachmännischer Erfahrung auch die  Wahl der geeigneten Bauweise notwendig. 
									Diese ist in Abhängigkeit der Anforderungen an die fertige Verkehrsfläche zu treffen.
									Die Herstellung, d.h. der Bau von  Pflasterbelägen, ist stets eine Einzelanfertigung
									und kann daher in der Genauigkeit der fertigen Leistung nicht mit Serienprodukten
									im Bauwesen oder gar im Bereich der Metallindustrie verglichen werden. 
									Außerdem handelt es sich um ein sehr stark handwerklich geprägtes Gewerk.
									Es müssen daher stets Abweichungen von den planerischen Vorgaben zugebilligt werden, 
									da sie unvermeidlich sind.
									Es gehört zu der Eigenart einer handwerklichen Bauleistung, 
									dass sie nicht eine absolute Geradlinigkeit oder Exaktheit im mathematischen Sinne aufweist
									
									
									Baubegleitende Qualitätskontrolle 
									Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
									Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
									Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
									Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt, 
									werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.
									Beweissicherungen
									
									Bei Schäden und Technischen-Mängeln an Bauwerken wie Terrassen, Wege, Einfassungen, Pflasterungen etc., 
									besonders wenn Forderungen gegen Ausführende oder Schädiger geltend gemacht werden sollen, 
									ist es wichtig, dass eine neutrale Person – wie ein öffentlich bestellter und vereidigter 
									Sachverständiger - eine objektive Aufnahme der vorhandenen Gegebenheiten (Dokumentation)  und 
									sachgerechte Beschreibung und fotografische Feststellung der vorhandenen Schäden und Technischen-Mängel ausarbeitet.
									Eine Beweissicherung sollte oder muss auch dann erfolgen, wenn bestehende Gebäude im Wirkungsbereich eines noch 
									vor der Errichtung stehenden Bauvorhabens oder sonstiger Arbeiten liegen. 
									Nach Fertigstellung der Baumaßnahme oder sonstiger durchgeführter Arbeiten (Kanal, Straßenbau, Leitungsverlegungen etc.) 
									werden hierdurch Konfrontationen  vermieden, ob festgestellte Schäden bereits vorhanden waren, sich neu eingestellt haben sich vergrößert haben  
									oder erst durch die Bauarbeiten entstanden sind.
									Schiedsgutachten
									Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer 
									über vorhandene Technische-Mängel und unfachgemäße Lieferungen oder unsachgemäße Leistungen können beide Parteien sich auf einen Sachverständigen einigen. 
									Dieser erhält den Auftrag die vorhandenen Schäden zu begutachten und nach einer sorgfältigen Schadensanalyse die Ursache und den Verantwortlichen festzustellen.
									Bei der Beauftragung des Sachverständigen, können sich die beiden Parteien darauf einigen, dass sie die Feststellungen des gemeinsam ausgewählten 
									Sachverständigen anerkennen werden. Dies erspart in den meisten Fällen nicht nur hohe Anwalts- und Gerichtskosten sondern es verkürzt auch wesentlich 
									die Zeit bis zu einer Einigung bzw. einem Urteil durch ein Gericht.
								
								
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						Pflaster
Betonsteinpflaster
								Verkehrswegebefestigungen in Pflasterbauweise und Plattenbauweise sind dem Fachgebiet des Straßenbaus zuzuordnen. 
                                Der Straßenbau beinhaltet die Bemessung, die Herstellung und die Erhaltung der Verkehrsflächen für Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger.
 
                                Die Bedürfnisse der Nutzer von Verkehrswegebefestigungen sind Sicherheit und Nutzungskomfort. 
                                Deshalb gehört es zu den Aufgaben der am Straßenbau Beteiligten, entsprechende Verkehrswegebefestigungen zu schaffen und zu erhalten. 
								
								
								
								Diese sachgerecht hergestellten Flächen müssen demnach im vorgesehenen Nutzungszeitraum die Eigenschaften
 Standfestigkeit, 
								
Tragfähigkeit,
 Frostsicherheit, 
Ebenheit und Griffigkeit aufweisen – und zwar unabhängig von der Art ihrer Nutzung und Befestigungen
					
								
								
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						Natursteinpflaster
								Da leider nicht mehr alle Pflasterer über umfassende handwerkliche Kenntnisse verfügen, ist es wichtig, auf der Baustelle auf handwerklich einwandfreie Detaillösungen zu bestehen.
								Das betrifft vor allem:
								das  Schneiden der Steine, 
kein verwendeter Stein darf kleiner als ein halber Stein sein,
								das Anarbeiten von Einbauten,
								die Gestaltung von Baumscheiben und Pflasterrändern,
								die einwandfreie Ausführung von Rinnen und das Anpassen von Straßeneinläufen.
										
								
								Wichtig ist vor allem, deutlich zu machen:
								Gute Pflasterflächen setzen eine gute durchdachte Planung voraus,
								ebenso setzen gute Pflasterflächen ein Vorausdenken bei der
								Ausführung voraus.
								
								
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Gebundene Pflasterflächen
								Die gebundene Bauweise wurde mit Erscheinen der DIN ATV 18 318 im September 2019 erstmals normativ geregelt.
 Es ist dabei unerheblich, ob es sich um Beton-, Klinker- oder Natursteinpflaster/-platten handelt.
								Sollten die Fugen vermörtelt werden, sind auch die Bettung und in der Regel die Tragschicht gebunden herzustellen.
								Material der Tragschicht, Bettung und Fuge müssen als Sonderbauweise vorgegeben werden und besondere Anforderungen an die Haftzugfestigkeit und Biegezugfestigkeit erfüllen. 
								Die zusätzliche Verwendung eines Haftklebers wird empfohlen. 
 
										
								
								In der gebundenen Bauweise sind bei allen Steinformaten sowie Platten und Einfassungen an den Unterseiten Haftvermittler zu verwenden. 
								Haftvermittler sind auf der Unterseite vollflächig aufzubringen. 
Die anschließende Verlegung erfolgt frisch in frisch. 
								Durch den Einsatz des Haftvermittlers wird der erforderliche Verbund zwischen Stein und Bettung erzielt und die Gefahr der Ablösung vermindert.
								
								Von großer Bedeutung ist die Entscheidung, ob eine gebundene Pflasterfläche mit 
								
hydraulischen
								
oder 
								
chemischen
 
								Bindemitteln hergestellt wird.
								
								
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						Natursteinpflaster
							
								Pflaster ist die Geschichte von tausenden von Jahren des Straßenbaues. 
								Die historischen Straßen der Ägypter, Etrusker, Griechen und Römer sind uns bekannt 
								aus schriftlicher Überlieferung und erhalten gebliebenen Resten.  
                                In den letzten Jahrzehnten und Jahren erlebte das Pflaster, 
                                nachdem es fast vollständig verdrängt war, 
                                im Straßenbau eine Renaissance und aufs neue eine beträchtliche Ausweitung.  
								
							
							
								Bei der Konstruktion und Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflaster und Plattenbelägen 
								handelt es sich um eine der ältesten Formen dauerhaften Befestigungen von Straßen, 
								Wegen und Plätzen. 
								
Obwohl es sich bei der Fertigung derartiger Beläge um alte Handwerkstechniken handelt bleibt 
								leider festzustellen, dass durch die Industriealisierung und Mechanisierung des 
								Baugeschehens vieles an Kenntnissen und Wissen darüber verloren ging.
								
					
								
							
							
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Verschnitt an Pflastersteinen
							
								Bei Anschlüssen dürfen zugearbeitete Pflastersteine oder Platten nicht verwendet werden, 
								wenn die verbleibende kürzere Länge nicht mindestens der Hälfte der größten Kantenlänge des 
								unbearbeiteten Steines oder der unbearbeiteten Platte entspricht.
								Das Zuarbeiten hat durch Nassschnitt zu erfolgen. Abweichungen davon sind zu vereinbaren.
								Als handwerksgerecht gilt, dass Einbauten (Schächte, Schieberkappen, Fahnenmastschuhe, etc.) 
								zunächst mit einem Stein- oder Pflasterkranz möglichst aus trapezförmigen oder quadratischen Steinen 
								umpflastert werden. Die Anpassung an den Verband erfolgt außerhalb des Pflasterkranzes. 
								Das direkte Heranführen des Verbandes an die Einbauten gilt als nicht handwerksgerecht.
								Pass-Steine ungeeigneter Formen und Abmessungen führen zur Schwächung des Belages, 
								da sie sich häufig bereits nach kurzer Zeit lockern oder sogar brechen. 
								Handwerklich einwandfreie Detaillösungen erfordern entsprechende Kenntnisse und ein gewisses Maß an Kreativität.
							
						
Bilder aus Pflastersteinen
Leistungen
						Meine Gutachten sind für den Fachmann nachprüfbar und für den Laien nachvollziehbar – das sind (neben der Richtigkeit des Ergebnisses) die wichtigsten Attribute eines Gutachtens. 
						 Besonders die Nachvollziehbarkeit ist eine wesentliche Anforderung, denn der fachliche Laie muss das Ergebnis verstehen und die Herleitung für sich würdigen können. 
						(Institut für Sachverständigenwesen e. V.). Die Ergebnisse sind für den fachlichen Laien verständlich und nachvollziehbar zu begründen und zu formulieren. 
						Für Laien wird die unverständliche Fachsprache vermeiden, wo sie ausnahmsweise zwingend erforderlich ist, wird diese  erläutert! 
						Feststellungen und Beurteilungen werden auf das Wesentliche reduziert, ohne die Nachvollziehbarkeit zu beeinträchtigen und es werden keine überflüssigen Ausschweifungen  produziert.
						
						
						Privatgutachten – Gerichtsgutachten – Schiedsgutachten – Außergerichtliche Streitbeilegung – 
						Schadensanalysen – Beweissicherungen – Qualitätssicherung – Abnahme einer Bauleistung - Beratung - Schulung - Referate - Rechnungsprüfung
						
						Fachkundeprüfung bzw. Sachkundeprüfung für eine Ausnahmebewilligung
					    entsprechend § 7 HWO und § 8 HWO
						gutachterliche Leistungen für Auftraggeber
                        (private Bauherren - öffentliche Bauherren - Bauherrenvertreter - Generalunternehmer)
                        
						gutachterliche Leistungen für Auftragnehmer
                        (Bauunternehmer - Handwerker)    
                        
						gutachterliche Leistungen für Juristen
                        (Richter - Rechtsanwälte - Gerichte)
                        
						gutachterliche Leistungen für Versicherungen
						
						anerkannte und mit Bildungspunkten belegte Vorträge, Schulungen und Inhouse-Seminare
						
						baubegleitende Qualitätskontrolle 
						vorsorgliche Beweissicherung 
						akute Beweissicherung 
						
							
								
								Die durchgeführten Schulungen, Vorträge und Seminare mit aktuellen Themen des Straßenbauerhandwerks 
								werden  als Fortbildung der Handwerkskammer Düsseldorf anerkannt und mit Fortbildungspunkten gewertet.
								Fortbildung – Weiterbildung – Seminare
								Folgenden Themen werden unter anderen angeboten:
								ZTV A, 
								Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Aufgrabungen
								Aufgrabungsmanagement
								Gebundene Pflasterbauweisen
								Bauweisen mit großformatigen Elementen
								Vorträge und Seminare zu:
								VOB
								ZTV P
								MF P
								
								Baubegleitende Qualitätskontrolle 
								Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
								Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
								Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
								Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt, 
								werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.
								
								Vorsorgliche-Beweissicherung
								
								Akute-Beweissicherung
								
								Das Ministerialblatt Nr. 73 S. 1468 [19] fordert, dass nach dem Stand der 
								Technik unvermeidliche schädliche Einflüsse auf ein Mindestmaß beschränkt werden muss. 
								Darüber hinaus wird verlangt „den Nachweis des Nichtbestehens von Schäden“ durch präventive Beweissicherungen zu dokumentieren.
								
					
								
							
							
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Kontakt
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